Zahnärztliche Fachassistenz

3-jähriger Lehrberuf

 

I. Voraussetzungen für den Lehrberuf Zahntechnik

  • gültiger Lehrvertrag
  • Erfüllung der Schulpflicht

 

II. Anforderungen

Freude am Kontakt mit Menschen, Höflichkeit, Umsicht und Verschwiegenheit, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Hygienebewusstsein, EDV-Kenntnisse

 

III. Aufgaben/Tätigkeiten

Zahnärztliche/r Fachassistent/in betreut unter Anordnung und Aufsicht des Zahnarztes/der Zahnärztin die Patientinnen und Patienten, erläutert die Mundhygiene und die Maßnahmen zur Prophylaxe, assistieren bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen, parodontologischen und kieferorthopädischen Behandlungen, fertigt Röntgenaufnahmen an, rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den Patientinnen und Patienten ab, organisiert die Terminplanung und führt administrative Aufgaben, wie Patientenverwaltung, Schriftverkehr und Zahlungsverkehr durch.

 

IV. Lehre / duales Ausbildungssystem

Dauer: 3 Jahre

Ausbildung im Betrieb:
Die Ausbildung erfolgt zum großen Teil in den Produktionsstätten und Dienstleistungsbetrieben der Wirtschaft. Charakteristisch für diese Form der Ausbildung ist der hohe Grad der Praxisorientierung. Im Betrieb werden dem Jugendlichen/der Jugendlichen alle berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

Ausbildung in der Berufsschule:
Die Berufsschule begleitet und ergänzt die betriebliche Ausbildung. Der Unterricht an der Berufsschule vertieft das fachliche Grundwissen, fördert die berufstheoretischen Kenntnisse und erweitert bzw. vervollständigt das allgemeinbildende Wissen.

Stundentafel
Gesamtstundenzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände)
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Je 10 Wochen im Lehrjahr

Unterrichtsgegenstände:
– allgemeine: Politische Bildung, Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Angewandte Wirtschaftslehre
– fachliche: Fachkunde, Anatomie und Physiologie, Zahnbehandlung und Prothetik, Ordinationsverwaltungspraktikum, Fachpraktikum

 

V. Berufsaussichten

Zahnärztliche Fachassistentinnen und –assistenten können in zahnärztlichen Ordinationen, Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnambulatorien und in Krankenanstalten im Rahmen der Abteilung für Zahnheilkunde eingesetzt werden.

 

VI. Weiterbildung

Mundhygieniker/in, Lehre mit Matura, Bürokaufmann/-frau